Unser Datenschutz im Detail
Unterweisung der Mitarbeiter
· Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
· Einweisung der Mitarbeiter auf ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung
personenbezogener Daten (§ 4 g Abs. 1 Nr. 1BDSG)
· Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz
Kontrolle
· Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung dieser bei Bedarf (§ 4 d Abs. 5 BDSG)
· Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g
Abs. 1 Nr. 1 BDSG)
· Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation
Auskunfts- und Registeraufgaben
· Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
· Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, welche personenbezogene Daten verarbeiten
· Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle
Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung
· Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumente
· Entwicklung betrieblicher Anweisungen oder Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
· Entwicklung betrieblicher Anweisungen oder Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen
Binnenkommunikation
Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen
· Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften
· ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig
aufwändig sind
· öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen
· Unterstützung bei der Durchführung von Kontrollen der Internet- und Emailnutzung
Mitarbeiterschulung und betriebliche Weiterbildung
· Durchführung von betrieblich angeordneten Schulungen
· Entwicklung von Schulungskonzepten und modularen Ausbildungseinheiten
· Hilfestellung am Arbeitsplatz