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Im Detail

Unser Datenschutz im Detail


Unterweisung der Mitarbeiter

·         Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)

·         Einweisung der Mitarbeiter auf ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung

       personenbezogener Daten (§ 4 g Abs. 1 Nr. 1BDSG)

·         Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz

     

Kontrolle

·         Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung dieser bei Bedarf (§ 4 d Abs. 5 BDSG)

·         Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g

       Abs. 1 Nr. 1 BDSG)

·         Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation


Auskunfts- und Registeraufgaben

·         Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen

·         Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, welche personenbezogene Daten verarbeiten

·         Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle


Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung

·         Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumente

·         Entwicklung betrieblicher Anweisungen oder Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten

·         Entwicklung betrieblicher Anweisungen oder Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen

       Binnenkommunikation


Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen

·         Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften

·         ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig

       aufwändig sind

·         öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen

·         Unterstützung bei der Durchführung von Kontrollen der Internet- und Emailnutzung


Mitarbeiterschulung und betriebliche Weiterbildung

·         Durchführung von betrieblich angeordneten Schulungen

·         Entwicklung von Schulungskonzepten und modularen Ausbildungseinheiten

·         Hilfestellung am Arbeitsplatz